WAHLARZT

Was bedeutet Wahlarzt?

Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patientin, dass Sie die Honorarnote zunächst selbst begleichen müssen und dann erst bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenrückerstattung einreichen können. Je nach Versicherung werden Ihnen 25-45% der Untersuchungskosten rückerstattet, bei privaten Zusatzversicherungen mit Wahlarztklausel bis zu 100%.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Versicherte für denselben Versicherungsfall bzw. dieselbe Krankheit im gleichen Kalendervierteljahr zusätzlich eine/n weitere/n Frauenärztin/Arzt oder Kassenärztin/Arzt für Frauenheilkunde in Anspruch nehmen, ist eine Kostenrückerstattung ausgeschlossen.

Bei sofortiger Bezahlung (bar oder Bankomat) bieten wir Ihnen als Service an, die Honorarnote mit Antrag auf Kostenersatz bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Untersuchungskosten.


Welche Vorteile bietet ihnen die Wahlarzt Praxis?

Als Wahlärztin kann ich mir mehr Zeit nehmen, um auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Bei akuten Beschwerden bekommen sie selbstverständlich kurzfristig einen Termin.